Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Delmenhorst, auf der Langenwischstraße 90, Rtg. Bremer Straße um 25 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: speedophot RADAR 55 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Delmenhorst übersandte Anhörung wegen einer Ordnungswidrigkeitenanzeige

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