Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Frankfurt am Main, auf der Hanauer Landstraße, Höhe Nr. 17 um 6 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Induktionsschleifenmessung mit Foto 36 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bußgeldstelle Frankfurt am Main erhob 15,00 € Verwarnungsgeld und übersandte Schriftliche Verwarnung

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