In Frankfurt am Main, auf der Schwanheimer Brücke, Höhe Anschluß Nied, Richtung Kelsterbach wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 34 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Lasergerät 114 km/h, bei zulässigen 100 km/h.
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Frankfurt am Main
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
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