Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 42799, Leichlingen, auf der Neukirchener Straße , FR Leichlingen Mitte um 9 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: Einseitensensor ES3.0 39 km/h. Schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeldangebot von 10,00 €

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rheinisch-Bergischer Kreis

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