Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften in Neunkirchen, auf der L 115, Bliesstraße, Höhe Haus Nr. 48, FR Neunkirchen  festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 29 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: TraffiStar S350  79 km/h

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Neunkirchen

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