Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften in Neunkirchen, auf der L 115, Bliesstraße, Höhe Haus Nr. 48, FR Neunkirchen festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 29 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: TraffiStar S350 79 km/h
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Neunkirchen
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