Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 08.01.2016 in Vlotho, BAB 2, km 302,500, Gem. Vlotho, FR Hannover mit 29 km/h, bei zulässigen 120 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed dokumentierte mit Beweisfoto 149 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKatT

Tateinheitlich geahndet wurde der dabei begangene Handyverstoß, durch Aufnahme bzw. Haltung des Höhrers des Mobilfunktelefons während des Führens eines Kfz.

Verletzte Vorschriften: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24StVG, 246.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Herford

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