Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Dülmen, auf der A 43, bei km 71,660, RF Münster  außerhalb geschlossener Ortschaften um 30 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 130 km/h. Beweismittel: VKS-Messung und Foto .

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Coesfeld übersandte Formular Anhörung

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