Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften. 17.10.2015 in Bad Segeberg, B 206, Höhe Mühle, FR Bad Bramstedt wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 12 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lasermessung 62 km/h
Verstoß gegen: § 3 Abs 3, § 49 StVO, § 24 StVG,11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bad Segeberg
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