Auf der B 246, Abs. 320, in Richtung Mittenwalde wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften um 59 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit TPH-S stationär mit Frontfoto ergab 139 km/h, bei zulässigen 80 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Dahme-Spreewald übersandte Formular Anhörung

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