Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 10, im Bereich von km 167,4, in Richtung Frankfurt /O. begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 24 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden Lasermessung mit Messgerät PoliScan Speed und Beweisfoto 84 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen

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