Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 111, im Bereich von km 9,5, zw. AD Oranienburg und Berlin, in FR Berlin um 29 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lasermessung, Messgerät: PoliScan Speed, und Beweisfoto 109 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Anhörung

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