Überschritten wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 35 km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 120 km/h. auf der BAB 13,km 60.59, in Fahrtrichtung Lübbenau/Cottbus am 17.08.2015. Festgestellt durch  Lasermessung, PoliScan Speed.

Festgestellte verletzte Vorschriften: § 41 Abs 1 ivm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat. 

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Brandenburg/Internetwache

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