Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde auf der BAB 4, Jena, Richtung Dresden, in Höhe km 170,670, 2. Überholspur außerhalb geschlossener Ortschaften um 19 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die durchgeführte Piezomessung mit Foto ergab 99 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Schriftliche Verwarnung
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