Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde auf der BAB 4, Jena, Richtung Dresden, in Höhe km 170,670, 2. Überholspur außerhalb geschlossener Ortschaften um 19 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die durchgeführte Piezomessung mit Foto ergab 99 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Schriftliche Verwarnung

„Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.“