Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 9, Schleifreisen, München-Berlin, bei km 187.0, auf der Überholspur wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 61 km/h, bei zulässigen 30 km/h, um 31 km/h festgestellt. Beweismittel: Piezomessung, Foto,

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörung wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.

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