Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 15.12.2015 auf der BAB 9, Eisenberg Berlin – München, km 177,5 um 35 km/h, bei zulässigen 130 km/h begangen. Festgestellt wurden mit Lasermessung 165 km/h. Beweismittel : Messprotokoll, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern

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