Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit am 07.09.2015 in Elz, BAB 3, km 99.930, Richtung Frankfurt/Main um 44 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Koaxialkabelmessung 144 km/h. 

Verstoß gegen: § 41 Abs 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 Bkat

Schreiben durch Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.

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