Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt am 04.05.2016 außerhalb geschlossener Ortschaften in Behringen, auf der A 71, km 95,4,  RF Schweinfurt ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 160 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 30 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Video

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Artern übersandt.

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