Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in auf der BAB 15, km 9,0, in FR AS Vetschau die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Mesgerät ES3.0 ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h, bei erlaubten 80 kmh. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 1120 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee

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