Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 20, zw. Jarmen u. Gützkow mit 34 km/h, bei zulässigen 100 km/h festgestellt. Mit Lichtmessverfahren wurden134 km/h mit Foto dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Aktenführende Bußgeldstelle Landkreis Vorpommern-Rügen übersandte Zeugenfragebogen

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