Am 27.11.2015 wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Darmstadt, BAB A5 / BAB A 67, km 520,700, Frankfurt/Mannheim um 21 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Die Messung ergab 121 km/h, Beweismittel: Koaxilakabelmessung, Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren
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