In Dortmund, BAB 45, FR Oberhausen / Hannover, km 9,350 mit 30 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit 100 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed dokumentierte mit Foto 130 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende  Bußgeldstelle Dortmund übersandte Anhörung zur Ordnungswidrigkeit

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