Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Erkrath, auf der BAB 3, bei km 103,75, in FR Köln die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Robot und Frontfoto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 33 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 113 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Mettmann

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