Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Friedrichshafen, B 31 neu, AS Waggershausen, FR Lindau mit 26 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Festgestellt wurden 86 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S350.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende  Bußgeldstelle Friedrichshafen übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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