Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemeinde Mainz, auf der BAB 60, in Höhe km 15,1, FR Bingen die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung Einseitensensor ES3.0 ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 21 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 101 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach

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