In Frankfurt am Main, Friedberger Landstraße, in Höhe BGU wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Lasergerät mit Foto 72 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Bußgeldstelle Frankfurt am Main übersandte Anhörungsbogen

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