Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Köln, auf der BAB 3, bei km 0,80, AS Königsforst / AK Köln-Ost, Fahrtrichtung Oberhausen die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Radarmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage- stationär – TraffStar S 330  ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 54 km/h, bei erlaubten 60 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 134 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Köln

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