Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Meschede-Berge, L 541, Oberberger Straße 101, FR Wenholthausen mit 18 km/h bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Traffistar S350 dokumentierte mit Foto 68 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Aktenführende Bußgeldstelle Hochsauerlandkreis übersandte Anhörung zur Ordnungswidrigkeit

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