Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Rahden, B 239, südl. Kreuzung mit K 64, FR Norden. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 26 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Traffipax TPH-S mit Frontfoto 96 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende  Bußgeldstelle Kreis Minden-Lübbecke übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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