Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Immerdingen, auf der BAB 81, in Höhe km 704,890, Singen – Stuttgart die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät PoliScan Speed ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 65 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 145 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.9 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

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