Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgte am 06.02.2016 außerhalb geschlossener Ortschaften in 52511 Geilenkirchen, auf der B 221, höhe Tripsrath, FR Heinsberg, HS03 um 30 km/h, bei zulässigen 70 km/h. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: VDS M5 Speed 100 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Heinsberg

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