In Bimöhlen, auf der A 7, in Rtg. Flensburg, bei km 112,770 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 40 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto ergab 120 km/h, bei zulässigen 80 km/h.

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Segeberg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, StVG, 11.3.6 BKat

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