Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Herford, auf der B 61 (Abs, 79 Umgehungsstraße), nach Abfahrt Engerstr. , FR Herford ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 103 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 33 km/h. Beweismittel: Traffistar S 350

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Kreis Herford übersandt.

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