Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Freiburg, Schützenalleetunnel, linke Spur, stadteinwärts die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 50 km/h, 76 km/h mit Induktionsschleifenmessung und Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Freiburg übersandte Zeugenfragebogen
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