Auf der BAB A 20, zw. der AS Grevesmühlen und der AS Schönberg wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um
43 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung durch Lichtmessverfahren ergab 173 km/h, bei zulässigen 130 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Nordwestmecklenburg übersandte Anhörung des Betroffenen

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