Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 169, Abschn.240, km 3,2, zw. Lauchhammer und Plessa, Rtg. Lauchhammer mit 39 km/h, bei zulässigen 70 km/h gemessen. Festgestellt wurden 109 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessgerät, Foto. Bußgeld erhöht wg. Voreintragungen

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Bußgeldbescheid wurde durch Bußgeldstelle Landkreis Elbe-Elster erlassen.

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