Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 10, km 92,0 Höhe Eisenbahnbrücke, in FR AD Nuthetal die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 60 km/h, 85 km/h durch Lasermessung mit PoliScan Speed und Beweisfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 25 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentraler Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Anhörung

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