Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 2, bei km 155,810, Fahrtrichtung Dortmund wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 112 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 32 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S 330 und Tatfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Landkreis Helmstedt übersandt.

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