Die Geschwindigkeitsüberschreitung wurde auf der BAB 2, bei km 9,8, zw. Magdeburg und AD Werder, in FR AD Werder festgestellt. Gemessen wurden bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften 130 km/h. Die mit Einseitensensor und Beweisfoto dokumentierte Übertretung betrug 30 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Anhörung
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