Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 2, bei km 9,8, zw. Magdeburg und AD Werder, in FR AD Werder mit 48 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die Messung mit Einseitensensor dokumentierte mit Beweisfoto 126 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee
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