Auf der BAB 2, bei km 9,8, zw. Magdeburg und AD Werder, in FR AD Werder wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 21 km/h überschritten. Gemessen wurden 168 km/h mit Messgerät ES3.0 , bei zulässigen 80 km/h. Beweismittel: Einseitensensor, Beweisfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.10 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Anhörung
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