Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften auf der BAB 4, km 102,5, Fahrtrichtung Dresden ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 150 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 30 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES8.0 und Foto. 

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Landesdirektion Sachsen übersandt.

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