Auf der BAB 71, Heldrungen, Richtung Schweinfurt, bei km 21,5 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h überschritten. Die Piezomessung mit Foto ergab 102 km/h. Bußgeld: 110,00 € erhöht wegen Voreintragung

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Zentrale Bußgeldstelle Artern

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