Auf der L 400, Abs. 10, km 2,4, in Richtung Waltersdorf wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät TPH-S stationär Kamera 2  21 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Bußgeldstelle Landkreis Dahme-Spreewald übersandte Anhörungsbogen

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