Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der L 57, Abschnitt 20, km 3,45, in FR Guteborn wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 119 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 19 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor und Beweisfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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