Auf der S 111, S 111, Abzweig Semmichau, i. H. KOM Haltestelle, Richtung Bautzen wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften um 17 km/h überschritten. Gemessen wurden mit PoliScan FM1 mit Foto 87 km/h, bei zulässigen 70 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Bautzen übersandte Formular Anhörung

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