Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Wichelförth, auf der B 4, Abschnitt 440, Station 1804, FR Uelzen um 28 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 98 km/h. Beweismittel: Messgerät TRAFFIPHOT stat. Geschw..

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Gifhorn übersandte Vordruck Anhörung

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