Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 14057, Berlin, BAB 100 Süd, in Höhe ICC, Überleitung BAB 115 begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 22 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Foto 82 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Formular Anhörung

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