Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 71332, Waiblingen, B 29, Stauden, Gropper, Fahrtrichtung Stuttgart um 29 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 129 km/h, Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Waiblingen übersandte Vordruck Anhörung

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