In 72525, Münsingen-Bremelau, auf der B 465, Höhe km 0,6 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 25 km/h überschritten. Die Sensormessung mit Einseitensensor ES3.0 mit Foto ergab 125 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Aktenführende Bußgeldstelle Reutlingen übersandte Zeugenfragebogen
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